Inzidenzwert und Wechsel der Szenarien

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Die Angaben auf dieser Seite sind vorläufig, da der Zeitpunkt des Übergangs von landes- zu bundeseinheiltichen Regelungen in der Umsetzung noch genau zu klären ist.


Regelung, die eingeführt wird


  • Ein Szenarienwechsel erfolgt durch Allgemeinverfügung des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt,
    wenn der Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten bzw. an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
  • Es bleibt dabei, dass die zuständigen Behörden vor Ort strengere Maßnahmen erlassen können, wenn es aus ihrer Sicht notwendig erscheint.
  • Zu verwenden ist vom Robert-Koch-Institut (RKI) bundesweit veröffentliche Wert: www.rki.de/inzidenzen


Regelung, die abgelöst wird


Die Form des Schulbetriebs ist laut Verordnung ab dem 02.11.2020 folgendermaßen vom sogenannten Inzidenzwert abhängig.


Corona-Stufenplan 1.png Corona-Stufenplan 2.png