Inzidenzwert und Wechsel der Szenarien: Unterschied zwischen den Versionen

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# Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG) in der Fassung vom 22.04.2021 : [[Medium: Corona-VO nd Lesef ab 24-04-2021.pdf]]
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# Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG) in der Fassung vom 22.04.2021 : [[Medium: 210422 4. BevSchG.pdf]]
# Niedersächsische Coronaverordnung in der Fassung vom 30.05.2021 : [[Medium: 210422 4. BevSchG.pdf]]
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# Niedersächsische Coronaverordnung in der Fassung vom 30.05.2021 : [[Medium:2021-05-30 Corona-VO.pdf]]

Aktuelle Version vom 1. Juni 2021, 17:34 Uhr

  • Ein Szenarienwechsel erfolgt durch Allgemeinverfügung des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt,
    wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten bzw. an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
  • Bei der Zählung der Tage werden die Werktage (MO-SA) berücksichtigt.
  • Es bleibt dabei, dass die zuständigen Behörden vor Ort strengere Maßnahmen erlassen können, wenn es aus ihrer Sicht notwendig erscheint.
  • Zu verwenden ist der vom Robert-Koch-Institut (RKI) bundesweit veröffentliche Wert:
    www.rki.de/inzidenzen
    www.landkreis-leer.de/coronavirus

Schema des Szenarienwechsels gemäß Kultusministerium gültig ab 31.05.2021

Stufenplan-2.0.png

Die aktuellen Bezugspunkte sind:

  1. Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG) in der Fassung vom 22.04.2021 : Medium: 210422 4. BevSchG.pdf
  2. Niedersächsische Coronaverordnung in der Fassung vom 30.05.2021 : Medium:2021-05-30 Corona-VO.pdf