Inzidenzwert und Wechsel der Szenarien: Unterschied zwischen den Versionen

Aus
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 9: Zeile 9:
 
* Zu verwenden ist der vom Robert-Koch-Institut (RKI) bundesweit veröffentliche Wert: [http://www.rki.de/inzidenzen www.rki.de/inzidenzen]
 
* Zu verwenden ist der vom Robert-Koch-Institut (RKI) bundesweit veröffentliche Wert: [http://www.rki.de/inzidenzen www.rki.de/inzidenzen]
  
 +
'''Schema des Szenarienwechsels gemäß Kultusministerium vom 22.04.2021'''<p>
 +
[[Datei:Szenarienwechsel-2021-04-22.jpg | 600px]]
 +
<p>
  
  
''Regelung, die abgelöst wird''
+
 
 +
''Regelung, die in Teilen abgelöst wird''
 
----
 
----
  

Version vom 23. April 2021, 10:48 Uhr

Die Angaben auf dieser Seite sind vorläufig, da der Zeitpunkt des Übergangs von landes- zu bundeseinheiltichen Regelungen in der Umsetzung noch genau zu klären ist.


Regelung, die eingeführt wird


  • Ein Szenarienwechsel erfolgt durch Allgemeinverfügung des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt,
    wenn der Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten bzw. an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
  • Es bleibt dabei, dass die zuständigen Behörden vor Ort strengere Maßnahmen erlassen können, wenn es aus ihrer Sicht notwendig erscheint.
  • Zu verwenden ist der vom Robert-Koch-Institut (RKI) bundesweit veröffentliche Wert: www.rki.de/inzidenzen

Schema des Szenarienwechsels gemäß Kultusministerium vom 22.04.2021

Szenarienwechsel-2021-04-22.jpg

Regelung, die in Teilen abgelöst wird


Die Form des Schulbetriebs ist laut Verordnung ab dem 02.11.2020 folgendermaßen vom sogenannten Inzidenzwert abhängig.


Corona-Stufenplan 1.png Corona-Stufenplan 2.png