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Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 unter Corona-Bedingungen

Ab dem 25.08.2021 ist eine neue Corona-Verordnung im Land Niedersachsen gültig, zudem ein neuer Rahmen-Hygieneplan für den Schulbetrieb.

Die Regelungen sind im Folgenden nachzulesen und werden ab nächster Woche (30.08.) auf wesentliche Fragen in Schlagwörtern (s.u.) zusammengefasst sein.


START IN DAS SCHULJAHR 2021/22
  • Der Unterricht startet am 02.09. 2021 um 07:45 Uhr für die Jahrgänge 6-11 im Klassenraum, die Jahrgänge 12/13 beginnen um 09:35 Uhr je nach individuellem Stundenplan.
  • Die neuen Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 5 werden gemäß folgendem Zeitplan begrüsst.
  • Wir freuen uns, dass dann alle Schüler/-innen wieder zusammen unterrichtet werden können.
  • Die Schüler/-innen können ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause vor dem Unterricht
    und Beleg auf dem Dokumentationsbogen am Unterricht teilnehmen.
  • Testungen finden bis 10.09. täglich, danach dreimal pro Woche zu Hause, in der Regel montags, mittwochs und freitags statt.
  • Weitere Erläuterungen erfolg(t)en per Email an die IServ- Adressen der Schülerinnen und Schüler.


Stand der letzen Änderung siehe unten.


ALTE Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"

Ab dem 31.05.2021 gelten neue Regelungen gemäß dem Corona-Stufenplan Niedersachsen zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen.
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis


Grundsätzlich gibt es Vorkehrungen für 3 Szenarien, die von der örtlichen Infektionslage abhängen:

  • Szenario A - Eingeschränkter Regelbetrieb - Präsenzunterricht mit hygienebedingten Einschränkungen
  • Szenario B - Schule im Wechselmodell - Jeweils die Hälfte einer Klasse / eines Jahrgangs besucht im täglichen Wechsel abwechselnd den Präsenzunterricht, die jeweils andere Hälfte bleibt im Lernen zu Hause.
  • Szenario C - Quarantäne und Shutdown - Untersagung des Präsenzunterrichts, stattdessen Lernen zu Hause (Aufgabenmodul bzw. Videokonferenz)


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.