Hauptseite: Unterschied zwischen den Versionen

Aus
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 9: Zeile 9:
 
Q: [https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/kmk-spricht-uber-schul-beitrag-zur-moglichen-lockdown-verlangerung-195919.html Pressemitteilung des MK, 4.1.2021]
 
Q: [https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/kmk-spricht-uber-schul-beitrag-zur-moglichen-lockdown-verlangerung-195919.html Pressemitteilung des MK, 4.1.2021]
 
   
 
   
 
+
<br>
 
'''Für die Jahrgänge 5-12 gilt das Szenario B'''  
 
'''Für die Jahrgänge 5-12 gilt das Szenario B'''  
 
* Halbe Klassen – Gruppe A in geraden Kalenderwochen, Gruppe B in ungeraden Kalenderwochen
 
* Halbe Klassen – Gruppe A in geraden Kalenderwochen, Gruppe B in ungeraden Kalenderwochen

Version vom 4. Januar 2021, 16:39 Uhr

Schulbetrieb im Januar 2021 unter Corona-Bedingungen

2020 12 02 Reglungen.png

Die unten beschriebene Regelung gilt unter dem Vorbehalt, den der Kultusminister Tonne am 4.1.2021 nachmittags auf der Seite des Ministeriums veröffentlicht hat:

"Für Niedersachsen gilt, dass wir für den Fall der Verlängerung des Lockdowns mehrere umsetzungsreife Varianten vorbereitet haben, die sich auch in der KMK-Beratung wiederfinden.
Welche Schritte konkret gegangen werden, wird heute und morgen beraten und dann sehr zügig kommuniziert.
Klar ist aber schon jetzt, dass es bei einem Fortsetzen des Lockdowns nicht bei den Schritten bleiben kann, die wir vor der Weihnachtspause für den 11. Januar 2020 vorgesehen hatten.

Die damalige Planungsgrundlage war das Ende des Lockdowns.
Sollte diese Grundlage nicht mehr gegeben sein, ist entsprechend unsere Planung anzupassen und lockdownkonform mit Blick auf Kontaktreduktion auszurichten

Q: Pressemitteilung des MK, 4.1.2021
Für die Jahrgänge 5-12 gilt das Szenario B

  • Halbe Klassen – Gruppe A in geraden Kalenderwochen, Gruppe B in ungeraden Kalenderwochen

Für Jahrgang 13 gilt Szenario A mit Maskenpflicht im Unterricht Für alle Jahrgänge gilt:

  • Einzelstunden im Stundenplan werden als Einzelstunden behandelt! Es gibt daher keine Doppelstunden, die vorher nur in A- bzw. B-Wochen stattfinden.
  • Arbeitsgemeinschaften dürfen leider nicht stattfinden.
  • Die Einteilung der A- und B-Gruppen richtet sich nach den mit den Klassenleitungen im November vereinbarten Zuordnungen.

Folgende Anwesenheiten gelten im Januar für die Jahrgänge 5-12: 2021-01-Anwesenheiten.png Jahrgang 13 ist durchgehend anwesend und erhält die Zeugnisse am 29.1.2021.

Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"

Ab dem 01.12.2020 gelten neue Regelungen zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen.

Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis


Grundsätzlich gibt es Vorkehrungen für 3 Szenarien, die von der örtlichen Infektionslage abhängen:

  • Szenario A - Eingeschränkter Regelbetrieb - Die niedersächsischen Schulen starten mit diesen Regelungen ab dem 27.08.2020
  • Szenario B - Schule im Wechselmodell - Dies entspricht im Wesentlichen dem Verfahren, das von Mai bis Juli 2020 praktiziert wurde ("Halbe Klassen - nun Ganze Kalender-Wochen)
  • Szenario C - Quarantäne und Shutdown - Dies entspricht dem Verfahren, das nach den Osterferien bis Mai 2020 praktiziert wurde. Diese Form des Lernens zu Hause müsste bei erheblicher Infektionslage wieder aktiviert werden.


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.