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* '''Testungen''' finden im Januar ''' fünfmal pro Woche zu Hause''' statt.
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* '''Testungen''' finden grundsätzlich ''' fünfmal pro Woche zu Hause''' statt, auch bei Geimpften und Genesenen.
* Mit '''Nachweis der Impfung bzw. Genesung''', die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt werden, entfällt die Testpflicht in der Regel.
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* Mit '''Nachweis einer Booster-Impfung''', die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt werden, entfällt die Testpflicht in der Regel.
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* [[Bustransport]]
 
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* [[Datenschutz und Persönlichkeitsrechte]]
 
* [[Datenschutz und Persönlichkeitsrechte]]

Version vom 29. Januar 2022, 11:53 Uhr

Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 unter Corona-Bedingungen

  • Die Schüler/-innen können ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause vor dem Unterricht
    und Beleg auf dem Dokumentationsbogen am Unterricht teilnehmen.
  • Testungen finden grundsätzlich fünfmal pro Woche zu Hause statt, auch bei Geimpften und Genesenen.
  • Mit Nachweis einer Booster-Impfung, die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt werden, entfällt die Testpflicht in der Regel.
  • Unter Booster-Check werden die Voraussetzungen geklärt.

Übersicht über Coronabedingte Regelungen am TGG

Ab dem 15.01.2022 gelten neue Regelungen zum Schulbetrieb, die sich nach der Corona-Verordnung und dem Rahmenhygieneplan richten.
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis

Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments


Grundlagen


Ab dem 15.01.2022 ist eine neue Corona-Verordnung im Land Niedersachsen gültig, zudem gilt der Rahmen-Hygieneplan (Version 9).

Die Regelungen sind unter Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde nachzulesen.


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.