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<h3>Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 unter Corona-Bedingungen</h3>
 
<h3>Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 unter Corona-Bedingungen</h3>
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* '''Die Schüler/-innen können ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause vor dem Unterricht<br>und Beleg auf dem Dokumentationsbogen am Unterricht teilnehmen.'''
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* '''Testungen''' finden bis 10.09. täglich, danach ''' dreimal pro Woche zu Hause''', in der Regel montags, mittwochs und freitags statt.
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* In den ersten 5 Tagen nach den Herbstferien (01.-05.11.21) müssen sich nichtgeimpfte Schüler/-innen täglich testen.
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* Mit '''Nachweis der Impfung bzw. Genesung''', die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt werden, entfällt die Testpflicht in der Regel.
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Ab dem 25.08.2021 ist eine neue Corona-Verordnung im Land Niedersachsen gültig,
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*[https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/niedersachsen-und-corona-aktuelle-leitindikatoren-203487.html Corona-Warnampel]
 
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*[https://experience.arcgis.com/experience/91344cc987c044b59ba8d0c629b50672 "Corona-Dashboard" (= Übersicht über die für die Corona-Situation in Niedersachsen relevanten Zahlen)]
 
*[https://experience.arcgis.com/experience/91344cc987c044b59ba8d0c629b50672 "Corona-Dashboard" (= Übersicht über die für die Corona-Situation in Niedersachsen relevanten Zahlen)]
 
 
 
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|'''SCHULJAHR 2021/22'''
 
* '''Die Schüler/-innen können ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause vor dem Unterricht<br>und Beleg auf dem Dokumentationsbogen am Unterricht teilnehmen.'''
 
* '''Testungen''' finden bis 10.09. täglich, danach ''' dreimal pro Woche zu Hause''', in der Regel montags, mittwochs und freitags statt.
 
* In den ersten 5 Tagen nach den Herbstferien (01.-05.11.21) müssen sich nichtgeimpfte Schüler/-innen täglich testen.
 
* Mit '''Nachweis der Impfung bzw. Genesung''', die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt werden, entfällt die Testpflicht in der Regel.
 
 
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Version vom 28. September 2021, 14:12 Uhr

Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 unter Corona-Bedingungen

SCHULJAHR 2021/22
  • Die Schüler/-innen können ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause vor dem Unterricht
    und Beleg auf dem Dokumentationsbogen am Unterricht teilnehmen.
  • Testungen finden bis 10.09. täglich, danach dreimal pro Woche zu Hause, in der Regel montags, mittwochs und freitags statt.
  • In den ersten 5 Tagen nach den Herbstferien (01.-05.11.21) müssen sich nichtgeimpfte Schüler/-innen täglich testen.
  • Mit Nachweis der Impfung bzw. Genesung, die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt werden, entfällt die Testpflicht in der Regel.


Ab dem 25.08.2021 ist eine neue Corona-Verordnung im Land Niedersachsen gültig, zudem ein neuer Rahmen-Hygieneplan für den Schulbetrieb.

Die Regelungen sind unter Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde nachzulesen und
auf wesentliche Fragen in Schlagwörtern (s.u.) zusammengefasst.

Aktuelle Zahlen und Leitindikatoren finden sich unter:


Stand der letzen Änderung siehe unten.


Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"

Ab dem 25.08.2021 gelten neue Regelungen zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen gemäß der Corona-Verordnung und dem Rahmenhygieneplan .
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.