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|'''SCHULJAHR 2021/22'''
 
* '''Die Schüler/-innen können ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause vor dem Unterricht<br>und Beleg auf dem Dokumentationsbogen am Unterricht teilnehmen.'''
 
* '''Die Schüler/-innen können ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause vor dem Unterricht<br>und Beleg auf dem Dokumentationsbogen am Unterricht teilnehmen.'''
 
* '''Testungen''' finden bis 10.09. täglich, danach ''' dreimal pro Woche zu Hause''', in der Regel montags, mittwochs und freitags statt.
 
* '''Testungen''' finden bis 10.09. täglich, danach ''' dreimal pro Woche zu Hause''', in der Regel montags, mittwochs und freitags statt.
 
* In den ersten 5 Tagen nach den Herbstferien (01.-05.11.21) müssen sich nichtgeimpfte Schüler/-innen täglich testen.
 
* In den ersten 5 Tagen nach den Herbstferien (01.-05.11.21) müssen sich nichtgeimpfte Schüler/-innen täglich testen.
 
* Mit '''Nachweis der Impfung bzw. Genesung''', die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt werden, entfällt die Testpflicht in der Regel.
 
* Mit '''Nachweis der Impfung bzw. Genesung''', die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt werden, entfällt die Testpflicht in der Regel.
* Weitere Erläuterungen erfolg(t)en per Email an die IServ- Adressen der Schülerinnen und Schüler.
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Version vom 28. September 2021, 13:12 Uhr

Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 unter Corona-Bedingungen

Ab dem 25.08.2021 ist eine neue Corona-Verordnung im Land Niedersachsen gültig, zudem ein neuer Rahmen-Hygieneplan für den Schulbetrieb.

Die Regelungen sind unter Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde nachzulesen und
auf wesentliche Fragen in Schlagwörtern (s.u.) zusammengefasst.

Aktuelle Zahlen und Leitindikatoren finden sich unter:


SCHULJAHR 2021/22
  • Die Schüler/-innen können ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause vor dem Unterricht
    und Beleg auf dem Dokumentationsbogen am Unterricht teilnehmen.
  • Testungen finden bis 10.09. täglich, danach dreimal pro Woche zu Hause, in der Regel montags, mittwochs und freitags statt.
  • In den ersten 5 Tagen nach den Herbstferien (01.-05.11.21) müssen sich nichtgeimpfte Schüler/-innen täglich testen.
  • Mit Nachweis der Impfung bzw. Genesung, die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt werden, entfällt die Testpflicht in der Regel.


Stand der letzen Änderung siehe unten.


Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"

Ab dem 25.08.2021 gelten neue Regelungen zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen gemäß der Corona-Verordnung und dem Rahmenhygieneplan .
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.