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* Der Unterricht startet gemäß Allgemeinverfügung des Landkreises Leer am 10.05.2021 im Wechselbetrieb der Teilgruppen.
 
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* Die Schüler/-innen können ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause vor dem Unterricht und Beleg auf dem Dokumentationsbogen am Unterrichtteilnehmen.
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* '''Testungen''' finden dann '''zweimal pro Woche zu Hause''' statt.
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Version vom 7. Mai 2021, 06:27 Uhr

Schulbetrieb im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2020/21 unter Corona-Bedingungen


Phase 3 – nach den Osterferien:
  • Am 12.04. erfolgte die Erst-Ausgabe der Testkits, die für den ersten Präsenzschultag erforderlich sind.
  • Der Unterricht startet gemäß Allgemeinverfügung des Landkreises Leer am 10.05.2021 im Wechselbetrieb der Teilgruppen.
  • Der Rhythmus im Szenario B ist der tägliche Wechsel zwischen A- und B-Gruppen.
  • Die Schüler/-innen können ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause vor dem Unterricht
    und Beleg auf dem Dokumentationsbogen am Unterricht teilnehmen.
  • Testungen finden in der Folge zweimal pro Woche zu Hause statt.
Grp-1005.png


Stand der letzen Änderung siehe unten.


Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"

Ab dem 02.02.2021 gelten neue Regelungen gemäß dem Corona-Stufenplan Niedersachsen zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen.
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis


Grundsätzlich gibt es Vorkehrungen für 3 Szenarien, die von der örtlichen Infektionslage abhängen:

  • Szenario A - Eingeschränkter Regelbetrieb - Präsenzunterricht mit hygienebedingten Einschränkungen
  • Szenario B - Schule im Wechselmodell - Jeweils die Hälfte einer Klasse / eines Jahrgangs besucht im täglichen Wechsel abwechselnd den Präsenzunterricht, die jeweils andere Hälfte bleibt im Lernen zu Hause.
  • Szenario C - Quarantäne und Shutdown - Untersagung des Präsenzunterrichts, stattdessen Lernen zu Hause (Aufgabenmodul bzw. Videokonferenz)


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.