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<h3>Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 unter Corona-Bedingungen</h3>
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<h3>Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen</h3>
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Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:
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'''Unterricht''' <br>
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* Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.
  
Ab dem 25.08.2021 ist eine neue Corona-Verordnung im Land Niedersachsen gültig,
 
zudem ein neuer Rahmen-Hygieneplan für den Schulbetrieb.
 
  
Die Regelungen sind unter [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]] nachzulesen und<br>  
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'''Testen''' <br>
werden ab nächster Woche (30.08.) auf wesentliche Fragen in Schlagwörtern (s.u.)
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* Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.  
zusammengefasst sein.
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* Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.
  
Aktuelle Zahlen und Leitindikatoren finden sich unter:
 
  
*[https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/niedersachsen-und-corona-aktuelle-leitindikatoren-203487.html Corona-Warnampel]
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'''Lüften''' <br>
*[https://experience.arcgis.com/experience/91344cc987c044b59ba8d0c629b50672 "Corona-Dashboard" (= Übersicht über die für die Corona-Situation in Niedersachsen relevanten Zahlen)]
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* Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.  
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* Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. <br> Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung. <br>Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.
  
  
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'''Masken''' <br>
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* Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
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* Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.
  
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|'''START IN DAS SCHULJAHR 2021/22'''
 
* Der Unterricht startet am 02.09. 2021 um 07:45 Uhr für die Jahrgänge 6-11 im Klassenraum, die Jahrgänge 12/13 beginnen um 09:35 Uhr je nach individuellem Stundenplan.
 
* Die neuen Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 5 werden gemäß folgendem [http://tgg-leer.de/archiv/2021-2022/einschulung_2021-2022/einschulung_2021-2022.html Zeitplan] begrüsst.
 
* Wir freuen uns, dass dann alle Schüler/-innen wieder zusammen unterrichtet werden können.
 
* '''Die Schüler/-innen können ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause vor dem Unterricht<br>und Beleg auf dem Dokumentationsbogen am Unterricht teilnehmen.'''
 
* '''Testungen''' finden bis 10.09. täglich, danach ''' dreimal pro Woche zu Hause''', in der Regel montags, mittwochs und freitags statt.
 
* Weitere Erläuterungen erfolg(t)en per Email an die IServ- Adressen der Schülerinnen und Schüler.
 
 
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<small>''Stand der letzen Änderung siehe unten.''</small>
 
 
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<h3>'''Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"'''</h3>  
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<h3>'''Übersicht über Corona-Regelungen am TGG'''</h3>  
  
Ab dem <span style="color: red">25.08.2021</span> gelten neue Regelungen zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen gemäß der Corona-Verordnung und dem Rahmenhygieneplan .<br>
 
 
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
 
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
  
 
<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
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* [[Absonderung und Quarantäne]]
* [[Arbeitsgemeinschaften]]
 
* [[Besucher/-innen]]
 
* [[Befreiung vom Präsenzunterricht]]
 
* [[Bustransport]]
 
* [[Checkliste und Sicherheitsbelehrung]]
 
* [[Corona-Stufenplan Niedersachsen]]
 
* [[Datenschutz und Persönlichkeitsrechte]]
 
* [[Dokumentation - Sitzplan]]
 
* [[Distanzlernen - Lernen zu Hause]]
 
 
* [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]]
 
* [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]]
* [[Förderunterricht]]
 
* [[Instrumentalunterricht]]
 
* [[Inzidenzwert]]
 
* [[Kohorten]]
 
* [[Krankheitssymptome in der Schule]]
 
 
* [[Lüftung]]
 
* [[Lüftung]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
* [[Mensabetrieb]]
 
* [[Notbetreuung]]
 
* [[Pausenregelungen]]
 
* [[Schulbesuch bei Erkrankung]]
 
* [[Schülerbibliothek]]
 
* [[Sportunterricht]]
 
* [[Szenario A]]
 
* [[Szenario B]]
 
* [[Szenario C]]
 
* [[Testpflicht]]
 
* [[Toilettenbenutzung]]
 
* [[Wegeführung]]
 
* [[Wichtigste Maßnahmen - Überblick]]
 
* [[Zutrittsbeschränkungen]]
 
 
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<small>''Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments''</small>
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''Grundlagen''
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Die Regelungen sind unter [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]] nachzulesen.
  
  
''Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.''
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<small>Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.</small>

Aktuelle Version vom 13. Februar 2023, 12:58 Uhr

Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen

Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:

Unterricht

  • Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.


Testen

  • Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.
  • Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.


Lüften

  • Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.
  • Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden.
    Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung.
    Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.


Masken

  • Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
  • Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.



Übersicht über Corona-Regelungen am TGG

Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis

Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments


Grundlagen



Die Regelungen sind unter Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde nachzulesen.


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.