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<h3>Schulbetrieb im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2020/21 unter Corona-Bedingungen</h3>
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<h3>Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen</h3>
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Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:
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'''Unterricht''' <br>
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* Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.
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'''Testen''' <br>
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* Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.
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* Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.
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'''Lüften''' <br>
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* Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.
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* Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. <br> Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung. <br>Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.
  
  
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'''Masken''' <br>
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* Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
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* Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.
  
{|class="wikitable" background-color:#d9d9d9
 
|'''START IN SZENARIO A'''
 
* Der Unterricht startet am 01.06. 2021 für die Jahrgänge 5 und 6, ab Mittwoch, dem 02.06. für alle Jahrgänge im Szenario A.
 
* Wir freuen uns, dass dann alle Schüler/-innen wieder zusammen unterrichtet werden können.
 
* '''Die Schüler/-innen können ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause vor dem Unterricht<br>und Beleg auf dem Dokumentationsbogen am Unterricht teilnehmen.'''
 
* '''Testungen''' finden weiterhin ''' zweimal pro Woche zu Hause''', in der Regel montags und mittwochs statt.
 
* Weitere Erläuterungen erfolgen per Email, sobald uns die zum 31.05.2021 angekündigte Verordnung vorliegt.
 
|[[Datei:Stufenplan-2.0.png| 300px | right |top |link=http://coronawiki.tgg-leer.de/images/3/3e/Stufenplan-kultusministerium-2_0.pdf]]
 
 
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<small>''Stand der letzen Änderung siehe unten.''</small>
 
 
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<h3>'''Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"'''</h3>  
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<h3>'''Übersicht über Corona-Regelungen am TGG'''</h3>  
  
Ab dem <span style="color: red">31.05.2021</span> gelten neue Regelungen gemäß dem [[Corona-Stufenplan Niedersachsen]] zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen.<br>
 
 
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
 
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
  
 
<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
<div style="column-count:3;-moz-column-count:2;-webkit-column-count:2">
 
<div style="column-count:3;-moz-column-count:2;-webkit-column-count:2">
 
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* [[Absonderung und Quarantäne]]
* [[Arbeitsgemeinschaften]]
+
* [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]]
* [[Besucher/-innen]]
 
* [[Befreiung vom Präsenzunterricht]]
 
* [[Bustransport]]
 
* [[Checkliste und Sicherheitsbelehrung]]
 
* [[Datenschutz und Persönlichkeitsrechte]]
 
* [[Dokumentation - Sitzplan]]
 
* [[Distanzlernen - Lernen zu Hause]]
 
* [[Förderunterricht]]
 
* [[Handlungsempfehlungen bei respiratorischer Symptomatik]]
 
* [[Instrumentalunterricht]]
 
* [[Informationen - Landesebene - Schulbehörde]]
 
* [[Inzidenzwert]]
 
* [[Inzidenzwert und Wechsel der Szenarien]]
 
* [[Kohorten]]
 
* [[Krankheitssymptome in der Schule]]
 
 
* [[Lüftung]]
 
* [[Lüftung]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
* [[Mensabetrieb]]
 
* [[Notbetreuung]]
 
* [[Pausenregelungen]]
 
* [[Schulbesuch bei Erkrankung]]
 
* [[Schülerbibliothek]]
 
* [[Sportunterricht]]
 
* [[Szenario A]]
 
* [[Szenario B]]
 
* [[Szenario C]]
 
* [[Toilettenbenutzung]]
 
* [[Wegeführung]]
 
* [[Wichtigste Maßnahmen - Überblick]]
 
* [[Zutrittsbeschränkungen]]
 
 
</div>
 
</div>
  
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<small>''Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments''</small>
  
Grundsätzlich gibt es Vorkehrungen für 3 Szenarien, die von der örtlichen Infektionslage abhängen:
 
  
* Szenario A - '''Eingeschränkter Regelbetrieb''' - ''Präsenzunterricht mit hygienebedingten Einschränkungen''
 
  
* Szenario B - '''Schule im Wechselmodell''' - ''Jeweils die Hälfte einer Klasse / eines Jahrgangs besucht im täglichen Wechsel abwechselnd den Präsenzunterricht, die jeweils andere Hälfte bleibt im Lernen zu Hause.''
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''Grundlagen''
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* Szenario C - '''Quarantäne und Shutdown''' - ''Untersagung des Präsenzunterrichts, stattdessen Lernen zu Hause (Aufgabenmodul bzw. Videokonferenz)''
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Die Regelungen sind unter [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]] nachzulesen.
''
 
  
  
''Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.''
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<small>Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.</small>

Aktuelle Version vom 13. Februar 2023, 12:58 Uhr

Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen

Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:

Unterricht

  • Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.


Testen

  • Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.
  • Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.


Lüften

  • Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.
  • Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden.
    Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung.
    Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.


Masken

  • Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
  • Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.



Übersicht über Corona-Regelungen am TGG

Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis

Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments


Grundlagen



Die Regelungen sind unter Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde nachzulesen.


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.