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<h3>Schulbetrieb im Januar 2021 unter Corona-Bedingungen</h3>
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<h3>Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen</h3>
[[Datei:2020 12 02 Reglungen.png| 400px | right |top]]
 
  
<span style="color: red">Die unten beschriebene Regelung gilt unter dem Vorbehalt,
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{|class="wikitable" background-color:#d9d9d9
den der Kultusminister Tonne am 4.1.2021 nachmittags auf der Seite des Ministeriums veröffentlicht hat: </span>
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Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:
  
''"Für Niedersachsen gilt, dass wir für den Fall der Verlängerung des Lockdowns mehrere umsetzungsreife Varianten vorbereitet haben, die sich auch in der KMK-Beratung wiederfinden.<br>Welche Schritte konkret gegangen werden, wird heute und morgen beraten und dann sehr zügig kommuniziert.''' <br>Klar ist aber schon jetzt, dass es bei einem Fortsetzen des Lockdowns nicht bei den Schritten bleiben kann, die wir vor der Weihnachtspause für den 11. Januar 2020 vorgesehen hatten.''' <br>Die damalige Planungsgrundlage war das Ende des Lockdowns. <br>Sollte diese Grundlage nicht mehr gegeben sein, ist entsprechend unsere Planung anzupassen und lockdownkonform mit Blick auf Kontaktreduktion auszurichten."''<p>
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'''Unterricht''' <br>
Q: [https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/kmk-spricht-uber-schul-beitrag-zur-moglichen-lockdown-verlangerung-195919.html Pressemitteilung des MK, 4.1.2021]
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* Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.
 
  
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'''Für die Jahrgänge 5-12 gilt das Szenario B'''  
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'''Testen''' <br>
* Halbe Klassen – Gruppe A in geraden Kalenderwochen, Gruppe B in ungeraden Kalenderwochen
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* Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.
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* Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.
  
'''Für Jahrgang 13 gilt Szenario A mit Maskenpflicht im Unterricht
 
'''
 
 
'''Für alle Jahrgänge gilt:'''
 
* '''Einzelstunden''' im Stundenplan werden '''als Einzelstunden''' behandelt! Es gibt daher '''keine''' Doppelstunden, die vorher nur in A- bzw. B-Wochen stattfinden.
 
* Arbeitsgemeinschaften dürfen leider nicht stattfinden.
 
* Die Einteilung der A- und B-Gruppen richtet sich nach den mit den Klassenleitungen im November vereinbarten Zuordnungen.
 
  
Folgende Anwesenheiten gelten im Januar für die Jahrgänge 5-12:
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'''Lüften''' <br>
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* Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.
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* Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. <br> Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung. <br>Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.
  
[[Datei:2021-01-Anwesenheiten.png| 600px]]
 
  
Jahrgang 13 ist durchgehend anwesend und erhält die Zeugnisse am 29.1.2021.
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'''Masken''' <br>
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* Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
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* Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.  
  
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<h3>'''Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"'''</h3>
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<h3>'''Übersicht über Corona-Regelungen am TGG'''</h3>  
Ab dem <span style="color: red">01.12.2020</span> gelten neue [[:Datei:Uebersicht der Regelungen ab dem 011220.pdf | Regelungen]] zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen.
 
  
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium
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Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
 
  
 
<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
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<div style="column-count:3;-moz-column-count:2;-webkit-column-count:2">
 
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* [[Absonderung und Quarantäne]]
* [[Arbeitsgemeinschaften]]
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* [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]]
* [[Besucher/-innen]]
 
* [[Bustransport]]
 
* [[Checkliste und Sicherheitsbelehrung]]
 
* [[Dokumentation - Sitzplan]]
 
* [[Förderunterricht]]
 
* [[Härtefallregelung - Befreiung vom Präsenzunterricht]]
 
* [[Handlungsempfehlungen bei respiratorischer Symptomatik]]
 
* [[Instrumentalunterricht]]
 
* [[Informationen - Kultusministerium]]
 
* [[Inzidenzwert]]
 
* [[Inzidenzwert und Wechsel der Szenarien]]
 
* [[Kohorten]]
 
* [[Krankheitssymptome in der Schule]]
 
 
* [[Lüftung]]
 
* [[Lüftung]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
* [[Mensabetrieb]]
 
* [[Pausenregelungen]]
 
* [[Schulbesuch bei Erkrankung]]
 
* [[Schülerbibliothek]]
 
* [[Sportunterricht]]
 
* [[Szenario A]]
 
* [[Szenario B]]
 
* [[Toilettenbenutzung]]
 
* [[Wegeführung]]
 
* [[Wichtigste Maßnahmen - Überblick]]
 
* [[Zutrittsbeschränkungen]]
 
 
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<small>''Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments''</small>
  
Grundsätzlich gibt es Vorkehrungen für 3 Szenarien, die von der örtlichen Infektionslage abhängen:
 
  
* Szenario A - '''Eingeschränkter Regelbetrieb''' - <i>Die niedersächsischen Schulen starten mit diesen Regelungen ab dem 27.08.2020</i>
 
  
* Szenario B - '''Schule im Wechselmodell''' - ''Dies entspricht im Wesentlichen dem Verfahren, das von Mai bis Juli 2020 praktiziert wurde ("Halbe Klassen - '''nun''' Ganze Kalender-Wochen)''
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''Grundlagen''
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* Szenario C - '''Quarantäne und Shutdown''' - ''Dies entspricht dem Verfahren, das nach den Osterferien bis Mai 2020 praktiziert wurde. Diese Form des Lernens zu Hause müsste bei erheblicher Infektionslage wieder aktiviert werden.
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Die Regelungen sind unter [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]] nachzulesen.
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''Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.''
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<small>Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.</small>

Aktuelle Version vom 13. Februar 2023, 13:58 Uhr

Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen

Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:

Unterricht

  • Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.


Testen

  • Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.
  • Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.


Lüften

  • Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.
  • Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden.
    Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung.
    Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.


Masken

  • Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
  • Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.



Übersicht über Corona-Regelungen am TGG

Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis

Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments


Grundlagen



Die Regelungen sind unter Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde nachzulesen.


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.