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<h3>'''Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"'''</h3>
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<h3>Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen</h3>
  
Mit Beginn des Schuljahr 2020-21 gilt ein neuer Hygieneplan des Landes Niedersachsen in Schulen,
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der im Folgenden in der Umsetzung für das TGG zum Nachschlagen bereitgestellt wird.
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Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:
  
Grundsätzlich gibt es Vorkehrungen für 3 Szenarien, die von der örtlichen Infektionslage abhängen:
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'''Unterricht''' <br>
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* Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.
  
* Szenario A - '''Eingeschränkter Regelbetrieb''' - <i>Die niedersächsischen Schulen starten mit diesen Regelungen ab dem 27.08.2020</i>
 
  
* Szenario B - '''Schule im Wechselmodell''' - ''Dies entspricht im Wesentlichen dem Verfahren, das von Mai bis Juli 2020 praktiziert wurde ("Halbe Klassen - Halbe Wochen)''
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'''Testen''' <br>
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* Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.
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* Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.
  
* Szenario C - '''Quarantäne und Shutdown''' - ''Dies entspricht dem Verfahren, das nach den Osterferien bis Mai 2020 praktiziert wurde. Diese Form des Lernens zu Hause müsste bei erheblicher Infektionslage wieder aktiviert werden.
 
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Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.
 
  
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'''Lüften''' <br>
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* Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.
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* Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. <br> Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung. <br>Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.
  
<h3>Inhaltsverzeichnis für [[Szenario A]]</h3>
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'''Masken''' <br>
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* Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
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* Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.
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<h3>'''Übersicht über Corona-Regelungen am TGG'''</h3>
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Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
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<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
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* [[Absonderung und Quarantäne]]
* [[Bustransport]]
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* [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]]
* [[Dokumentation - Sitzplan]]
 
* [[Kohorten]]
 
 
* [[Lüftung]]
 
* [[Lüftung]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
* [[Pausenregelungen]]
 
* [[Schulbesuch bei Erkrankung]]
 
* [[Symptome in der Schule]]
 
* [[Szenario A]]
 
* [[Toilettenbenutzung]]
 
* [[Wegeführung]]
 
* [[Zutrittsbeschränkungen]]
 
 
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<small>''Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments''</small>
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''Grundlagen''
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Die Regelungen sind unter [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]] nachzulesen.
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<small>Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.</small>

Aktuelle Version vom 13. Februar 2023, 13:58 Uhr

Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23 unter Corona-Bedingungen

Ab 1. Februar 2023 gelten folgende Regeln:

Unterricht

  • Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.


Testen

  • Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten stehen noch bis zu den Osterferien zwei Tests pro Woche pro Person für freiwillige - insbesondere anlassbezogene - Tests zur Verfügung.
  • Die dafür benötigten Tests werden über die Schulen bestellt und ausgegeben. Die Teilnahme an schulischen Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte ist freiwillig.


Lüften

  • Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz.
  • Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden.
    Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung.
    Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.


Masken

  • Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht, hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene.
  • Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werde.



Übersicht über Corona-Regelungen am TGG

Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis

Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments


Grundlagen



Die Regelungen sind unter Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde nachzulesen.


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.