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|'''SCHULJAHR 2021/22'''
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* '''Die Schüler/-innen können ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause vor dem Unterricht<br>und Beleg auf dem Dokumentationsbogen am Unterricht teilnehmen.'''
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* Die Schüler/-innen können '''ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause''' vor dem Unterricht<br>und Beleg auf dem Dokumentationsbogen '''am Unterricht teilnehmen'''.
* '''Testungen''' finden ''' dreimal pro Woche zu Hause''', in der Regel montags, mittwochs und freitags statt.
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* '''Testungen'''  
* Mit '''Nachweis der Impfung bzw. Genesung''', die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt werden, entfällt die Testpflicht in der Regel.
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**Ab dem <span style="color: red">07.03 bis zu den Ostferien</span> wird ''' dreimal pro Woche zu Hause''', nämlich i.d.R. montags, mittwochs, freitags getestet.
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**Nach den Osterferien wird sicherheitshalber <span style="color: red"> vom 20.04. bis zum 29.04. </span> wieder '''täglich''' getestet.
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**Ab <span style="color: red">dem 02.05.</span> sind Testungen '''freiwillig bzw. anlassbezogen''' vorgesehen. Dann kann auch die Maske am Sitzplatz abgenommen werden,<br>es sei denn es liegt eine Infektion in der Lerngruppe vor..
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**Zur offiziellen Übersicht : [[Exit-Plan]]
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* Die Testnachweise werden vor Beginn des Unterrichts überprüft.
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* Mit '''Nachweis einer Booster-Impfung''', die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt wird, entfällt die Testpflicht in der Regel.
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* Unter [[Booster-Check]] werden die Voraussetzungen geklärt.
 
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Ab dem 11.11.2021 ist eine neue Corona-Verordnung im Land Niedersachsen gültig,
 
zudem ein neuer Rahmen-Hygieneplan (Version 9) für den Schulbetrieb.
 
 
Die Regelungen sind unter [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]] nachzulesen und<br>
 
auf wesentliche Fragen in Schlagwörtern (s.u.) zusammengefasst.
 
 
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<h3>'''Übersicht über Coronabedingte Regelungen am TGG'''</h3>  
 
<h3>'''Übersicht über Coronabedingte Regelungen am TGG'''</h3>  
  
Ab dem <span style="color: red">11.11.2021</span> gelten neue Regelungen zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen gemäß der Corona-Verordnung und dem Rahmenhygieneplan .<br>
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Ab dem <span style="color: red">15.01.2022</span> gelten neue Regelungen zum Schulbetrieb, die sich nach der Corona-Verordnung und dem Rahmenhygieneplan richten.<br>
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen noch '''bis zum 14.11. angepasst''' und bereitgestellt.
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Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
  
 
<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
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* [[Absonderung und Quarantäne]]
 
* [[Arbeitsgemeinschaften]]
 
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* [[Befreiung vom Präsenzunterricht]]
 
* [[Besucher/-innen]]
 
* [[Besucher/-innen]]
* [[Befreiung vom Präsenzunterricht]]
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* [[Booster-Check]]
 
* [[Bustransport]]
 
* [[Bustransport]]
 
* [[Datenschutz und Persönlichkeitsrechte]]
 
* [[Datenschutz und Persönlichkeitsrechte]]
 
* [[Dokumentation - Sitzplan]]
 
* [[Dokumentation - Sitzplan]]
 
* [[Distanzlernen - Lernen zu Hause]]
 
* [[Distanzlernen - Lernen zu Hause]]
* [[Elternabende]]
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* [[Elternabende und Elternsprechtage]]
 
* [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]]
 
* [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]]
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* [[Exit-Plan]]
 
* [[Förderunterricht]]
 
* [[Förderunterricht]]
 
* [[Instrumentalunterricht]]
 
* [[Instrumentalunterricht]]
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* [[Lüftung]]
 
* [[Lüftung]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
 
* [[Maskenpflicht - Mund-Nase-Bedeckung (MNB)]]
* [[Meldepficht]]
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* [[Meldepflicht]]
 
* [[Mensabetrieb]]
 
* [[Mensabetrieb]]
 
* [[Notbetreuung]]
 
* [[Notbetreuung]]
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<small>''Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments''</small>
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Ab dem 15.01.2022 ist eine neue Corona-Verordnung im Land Niedersachsen gültig,
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zudem gilt der Rahmen-Hygieneplan (Version 9).
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Die Regelungen sind unter [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]] nachzulesen.
  
  
''Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.''
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<small>Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.</small>

Version vom 20. März 2022, 15:42 Uhr

Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 unter Corona-Bedingungen

  • Die Schüler/-innen können ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause vor dem Unterricht
    und Beleg auf dem Dokumentationsbogen am Unterricht teilnehmen.
  • Testungen
    • Ab dem 07.03 bis zu den Ostferien wird dreimal pro Woche zu Hause, nämlich i.d.R. montags, mittwochs, freitags getestet.
    • Nach den Osterferien wird sicherheitshalber vom 20.04. bis zum 29.04. wieder täglich getestet.
    • Ab dem 02.05. sind Testungen freiwillig bzw. anlassbezogen vorgesehen. Dann kann auch die Maske am Sitzplatz abgenommen werden,
      es sei denn es liegt eine Infektion in der Lerngruppe vor..
    • Zur offiziellen Übersicht : Exit-Plan
  • Die Testnachweise werden vor Beginn des Unterrichts überprüft.
  • Mit Nachweis einer Booster-Impfung, die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt wird, entfällt die Testpflicht in der Regel.
  • Unter Booster-Check werden die Voraussetzungen geklärt.

Übersicht über Coronabedingte Regelungen am TGG

Ab dem 15.01.2022 gelten neue Regelungen zum Schulbetrieb, die sich nach der Corona-Verordnung und dem Rahmenhygieneplan richten.
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis

Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments


Grundlagen


Ab dem 15.01.2022 ist eine neue Corona-Verordnung im Land Niedersachsen gültig, zudem gilt der Rahmen-Hygieneplan (Version 9).

Die Regelungen sind unter Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde nachzulesen.


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.