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|'''SCHULJAHR 2021/22'''
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* '''Die Schüler/-innen können ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause vor dem Unterricht<br>und Beleg auf dem Dokumentationsbogen am Unterricht teilnehmen.'''
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* Die Schüler/-innen können '''ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause''' vor dem Unterricht<br>und Beleg auf dem Dokumentationsbogen '''am Unterricht teilnehmen'''.
* '''Testungen''' finden ''' dreimal pro Woche zu Hause''', in der Regel montags, mittwochs und freitags statt.
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* '''Testungen''' finden im Januar ''' fünfmal pro Woche zu Hause''' statt.
 
* Mit '''Nachweis der Impfung bzw. Genesung''', die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt werden, entfällt die Testpflicht in der Regel.
 
* Mit '''Nachweis der Impfung bzw. Genesung''', die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt werden, entfällt die Testpflicht in der Regel.
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Ab dem 11.11.2021 ist eine neue Corona-Verordnung im Land Niedersachsen gültig,
 
zudem ein neuer Rahmen-Hygieneplan (Version 9) für den Schulbetrieb.
 
 
Die Regelungen sind unter [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]] nachzulesen und<br>
 
auf wesentliche Fragen in Schlagwörtern (s.u.) zusammengefasst.
 
 
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<h3>'''Übersicht über Coronabedingte Regelungen am TGG'''</h3>  
 
<h3>'''Übersicht über Coronabedingte Regelungen am TGG'''</h3>  
  
Ab dem <span style="color: red">11.11.2021</span> gelten neue Regelungen zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen gemäß der Corona-Verordnung und dem Rahmenhygieneplan .<br>
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Ab dem <span style="color: red">15.01.2022</span> gelten neue Regelungen zum Schulbetrieb, die sich nach der Corona-Verordnung und dem Rahmenhygieneplan richten.<br>
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen noch '''bis zum 14.11. angepasst''' und bereitgestellt.
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Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.
  
 
<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
<h3>Inhaltsverzeichnis</h3>
 
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* [[Absonderung und Quarantäne]]
 
* [[Arbeitsgemeinschaften]]
 
* [[Arbeitsgemeinschaften]]
 
* [[Besucher/-innen]]
 
* [[Besucher/-innen]]
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* [[Dokumentation - Sitzplan]]
 
* [[Dokumentation - Sitzplan]]
 
* [[Distanzlernen - Lernen zu Hause]]
 
* [[Distanzlernen - Lernen zu Hause]]
* [[Elternabende]]
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* [[Elternabende und Elternsprechtage]]
 
* [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]]
 
* [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]]
 
* [[Förderunterricht]]
 
* [[Förderunterricht]]
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<small>''Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments''</small>
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''Grundlagen''
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Ab dem 15.01.2022 ist eine neue Corona-Verordnung im Land Niedersachsen gültig,
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zudem gilt der Rahmen-Hygieneplan (Version 9).
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Die Regelungen sind unter [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]] nachzulesen.
  
  
''Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.''
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<small>Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.</small>

Version vom 25. Januar 2022, 17:49 Uhr

Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 unter Corona-Bedingungen

  • Die Schüler/-innen können ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause vor dem Unterricht
    und Beleg auf dem Dokumentationsbogen am Unterricht teilnehmen.
  • Testungen finden im Januar fünfmal pro Woche zu Hause statt.
  • Mit Nachweis der Impfung bzw. Genesung, die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt werden, entfällt die Testpflicht in der Regel.

Übersicht über Coronabedingte Regelungen am TGG

Ab dem 15.01.2022 gelten neue Regelungen zum Schulbetrieb, die sich nach der Corona-Verordnung und dem Rahmenhygieneplan richten.
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis

Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments


Grundlagen


Ab dem 15.01.2022 ist eine neue Corona-Verordnung im Land Niedersachsen gültig, zudem gilt der Rahmen-Hygieneplan (Version 9).

Die Regelungen sind unter Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde nachzulesen.


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.