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* [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]]
 
* [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]]
 
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Version vom 24. November 2021, 16:52 Uhr

Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 unter Corona-Bedingungen

SCHULJAHR 2021/22
  • Die Schüler/-innen können ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause vor dem Unterricht
    und Beleg auf dem Dokumentationsbogen am Unterricht teilnehmen.
  • Testungen finden dreimal pro Woche zu Hause, in der Regel montags, mittwochs und freitags statt.
  • Mit Nachweis der Impfung bzw. Genesung, die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt werden, entfällt die Testpflicht in der Regel.

Ab dem 11.11.2021 ist eine neue Corona-Verordnung im Land Niedersachsen gültig, zudem ein neuer Rahmen-Hygieneplan (Version 9) für den Schulbetrieb.

Die Regelungen sind unter Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde nachzulesen und
auf wesentliche Fragen in Schlagwörtern (s.u.) zusammengefasst.

Stand der letzen Änderung jeweils am Ende eines Dokuments


Übersicht über Coronabedingte Regelungen am TGG

Ab dem 11.11.2021 gelten neue Regelungen zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen gemäß der Corona-Verordnung und dem Rahmenhygieneplan .
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.