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|'''START IN DAS SCHULJAHR 2021/22'''
 
|'''START IN DAS SCHULJAHR 2021/22'''
* Der Unterricht startet am 02.09. 2021 um 07:45 Uhr für die Jahrgänge 6-11 im Klassenraum, die Jahrgänge 12/13 beginnen um 09:35 Uhr je nach individuellem Stundenplan.
 
* Die neuen Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 5 werden gemäß folgendem [http://tgg-leer.de/archiv/2021-2022/einschulung_2021-2022/einschulung_2021-2022.html Zeitplan] begrüsst.
 
* Wir freuen uns, dass dann alle Schüler/-innen wieder zusammen unterrichtet werden können.
 
 
* '''Die Schüler/-innen können ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause vor dem Unterricht<br>und Beleg auf dem Dokumentationsbogen am Unterricht teilnehmen.'''
 
* '''Die Schüler/-innen können ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause vor dem Unterricht<br>und Beleg auf dem Dokumentationsbogen am Unterricht teilnehmen.'''
 
* '''Testungen''' finden bis 10.09. täglich, danach ''' dreimal pro Woche zu Hause''', in der Regel montags, mittwochs und freitags statt.
 
* '''Testungen''' finden bis 10.09. täglich, danach ''' dreimal pro Woche zu Hause''', in der Regel montags, mittwochs und freitags statt.
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* Mit '''Nachweis der Impfung bzw. Genesung''', die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt werden, entfällt die Testpflicht in der Regel.
 
* Weitere Erläuterungen erfolg(t)en per Email an die IServ- Adressen der Schülerinnen und Schüler.
 
* Weitere Erläuterungen erfolg(t)en per Email an die IServ- Adressen der Schülerinnen und Schüler.
 
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* [[Befreiung vom Präsenzunterricht]]
 
* [[Befreiung vom Präsenzunterricht]]
 
* [[Bustransport]]
 
* [[Bustransport]]
* [[Checkliste und Sicherheitsbelehrung]]
 
* [[Corona-Stufenplan Niedersachsen]]
 
 
* [[Datenschutz und Persönlichkeitsrechte]]
 
* [[Datenschutz und Persönlichkeitsrechte]]
 
* [[Dokumentation - Sitzplan]]
 
* [[Dokumentation - Sitzplan]]
 
* [[Distanzlernen - Lernen zu Hause]]
 
* [[Distanzlernen - Lernen zu Hause]]
 +
* [[Elternabende]]
 
* [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]]
 
* [[Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde]]
 
* [[Förderunterricht]]
 
* [[Förderunterricht]]
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* [[Notbetreuung]]
 
* [[Notbetreuung]]
 
* [[Pausenregelungen]]
 
* [[Pausenregelungen]]
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* [[Reiserückkehr]]
 
* [[Schulbesuch bei Erkrankung]]
 
* [[Schulbesuch bei Erkrankung]]
 
* [[Schülerbibliothek]]
 
* [[Schülerbibliothek]]
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* [[Toilettenbenutzung]]
 
* [[Toilettenbenutzung]]
 
* [[Wegeführung]]
 
* [[Wegeführung]]
 +
* [[Warnstufen]]
 
* [[Wichtigste Maßnahmen - Überblick]]
 
* [[Wichtigste Maßnahmen - Überblick]]
 
* [[Zutrittsbeschränkungen]]
 
* [[Zutrittsbeschränkungen]]

Version vom 15. September 2021, 09:21 Uhr

Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 unter Corona-Bedingungen

Ab dem 25.08.2021 ist eine neue Corona-Verordnung im Land Niedersachsen gültig, zudem ein neuer Rahmen-Hygieneplan für den Schulbetrieb.

Die Regelungen sind unter Erlasse und Verordnungen - Landesebene - Schulbehörde nachzulesen und
auf wesentliche Fragen in Schlagwörtern (s.u.) zusammengefasst.

Aktuelle Zahlen und Leitindikatoren finden sich unter:


START IN DAS SCHULJAHR 2021/22
  • Die Schüler/-innen können ausschließlich nach erfolgter Selbst-Testung zu Hause vor dem Unterricht
    und Beleg auf dem Dokumentationsbogen am Unterricht teilnehmen.
  • Testungen finden bis 10.09. täglich, danach dreimal pro Woche zu Hause, in der Regel montags, mittwochs und freitags statt.
  • Mit Nachweis der Impfung bzw. Genesung, die auf dem Dokumentationsbogen vermerkt werden, entfällt die Testpflicht in der Regel.
  • Weitere Erläuterungen erfolg(t)en per Email an die IServ- Adressen der Schülerinnen und Schüler.


Stand der letzen Änderung siehe unten.


Übersicht über Regelungen am TGG in der "Corona-Zeit"

Ab dem 25.08.2021 gelten neue Regelungen zum Schulbetrieb und den damit verbundenen Corona-Hygienemaßnahmnen gemäß der Corona-Verordnung und dem Rahmenhygieneplan .
Die Umsetzung am Teletta-Groß-Gymnasium wird im Folgenden zum Nachschlagen bereitgestellt.

Inhaltsverzeichnis


Änderungen bleiben vorbehalten, da sie durch weitere Erlasse und Verfügungen des Kultusministeriums erforderlich sein können.