Befreiung vom Präsenzunterricht: Unterschied zwischen den Versionen

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Vulnerable Angehörige
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'''Vulnerable Angehörige'''
  
 
In diesem Antrag ist glaubhaft darzulegen, warum die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers  am  Präsenzunterricht   
 
In diesem Antrag ist glaubhaft darzulegen, warum die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers  am  Präsenzunterricht   
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Ein Härtefall kann nur angenommen werden, wenn
 
Ein Härtefall kann nur angenommen werden, wenn
  
1.  glaubhaft gemacht worden ist (z.B. durch Vorlage eines Attestes),<br>dass die Angehörige oder der Angehöriger zu einer Risikogruppe gehört, <u>und</u><br>
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# glaubhaft gemacht worden ist (z.B. durch Vorlage eines Attestes),<br>dass die Angehörige oder der Angehöriger zu einer Risikogruppe gehört, <u>'''und'''</u>
2.  die Schülerin oder der Schüler mit der oder dem Angehörigen in einem räumlich nicht
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# die Schülerin oder der Schüler mit der oder dem Angehörigen in einem räumlich nicht trennbaren  Lebensbereich  dauerhaft  wohnt  <br>und  sich  enge  Kontakte  zwischen  der Schülerin  oder  dem  Schüler  einerseits  und  der  oder  dem  Angehörigen andererseits trotz  Einhaltung  aller  Hygieneregeln  nicht  vermeiden  lassen, wobei  davon ausgegangen  wird,<br>dass  dies  bei  Alleinerziehenden,  Erziehungsberechtigten  und Geschwisterkindern vorrangig, bei Großeltern etc. nachrangig der Fall ist, <u>'''und'''</u>
trennbaren  Lebensbereich  dauerhaft  wohnt  <br>und  sich  enge  Kontakte  zwischen  der
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# vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde, <u>'''oder'''</u> (...)  
Schülerin  oder  dem  Schüler  einerseits  und  der  oder  dem  Angehörigen
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# b.  am  Standort  der  Schule  oder  am Wohnort  der  Schülerin  oder  des  Schülers  die  Zahl der  Neuinfizierten  <u>'''35'''</u> oder  mehr  Fälle <br>je  100  000  Einwohnerinnen  und  Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen (Inzidenz) erreicht wurde.
<br>andererseits trotz  Einhaltung  aller  Hygieneregeln  nicht  vermeiden  lassen,
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<br>wobei  davon ausgegangen  wird, dass  dies  bei  Alleinerziehenden,  Erziehungsberechtigten  und
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Soweit  ein  derart  besonders  begründeter  Ausnahmefall  vorliegt, <br> ist  der  Schülerin  oder  dem Schüler das Lernen zu Hause<br>
Geschwisterkindern vorrangig, bei Großeltern etc. nachrangig der Fall ist, <u>und</u><br>
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* im Fall der Nr. 3 für die Dauer der durch das zuständige Gesundheitsamt verhängten Maßnahme,  
3.  vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme
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* im Fall der Nr. 4b für die Dauer von 14 Tagen nach Wegfall der Voraussetzungen,
an der Schule verhängt wurde, <u>oder</u>
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(...)
 
4b.  am  Standort  der  Schule  oder  am Wohnort  der  Schülerin  oder  des  Schülers  die  Zahl der  Neuinfizierten  35 oder  mehr  Fälle je  100  000  Einwohnerinnen  und  Einwohner<br>
 
kumulativ in den letzten sieben Tagen (Inzidenz) erreicht wurde.
 
Soweit  ein  derart  besonders  begründeter  Ausnahmefall  vorliegt, ist  der  Schülerin  oder  dem Schüler das Lernen zu Hause
 
im Fall der Nr. 3 für die Dauer der durch das zuständige Gesundheitsamt verhängten
 
Maßnahme, -  im Fall der Nr. 4a in der Regel 14 Tage bis höchstens 3 Monate, -  im Fall der Nr. 4b für die Dauer von 14 Tagen nach Wegfall der Voraussetzungen,
 
 
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|<i>'''Antragsformular'''</i>
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|<i>'''Vordruck für ärztliche Bescheinigung'''</i>
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|[[Medium:Vordruck-Aerztliche-Bescheinigung-Hygieneplan-3-2.pdf]]
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'''<span style="color: red">Befreiung vom Präsenzunterricht am 17.12.2020 und 18.12.2020 für Schülerinnen und Schüler,<br> die mit vulnerablen Familienangehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten</span>
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* Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht in diesem Fall eine vorzeitige Befreiung vom Präsenzunterricht am 17.12.2020 und am 18.12.2020.
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* Eine Befreiung vom Präsenzunterricht auf der Grundlage der Ergänzenden Bestimmungen<sup>1</sup> kann in diesem Fall durch die Schulleitung als Einzelfallentscheidung erfolgen.
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* Nach Nr. 3.2.1 dieses Erlasses ist eine Befreiung lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag – formlos und oder mit einem Formular – möglich.
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* In diesem Antrag ist glaubhaft darzulegen, warum die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers am Präsenzunterricht als besonders begründeter Ausnahmefall - Härtefall - anzusehen ist.
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* Ein Härtefall kann ausnahmsweise in diesem Jahr angenommen werden, wenn
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** die Schülerin oder der Schüler durch Erklärung glaubhaft macht, dass sie oder er mit Familienangehörigen,<br>die aufgrund ihres Alters (ab 60 Jahre) und/oder einer Vorerkrankung zur Risikogruppe gemäß RKI gehören, gemeinsam Weihnachten feiern möchte.
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1. Ergänzende Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht, hier: §§ 58 bis 59a, §§ 63 bis 67 und § 70 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), RdErl. d. MK v. 1.12.2016 (SVBl. S. 705)

Version vom 29. November 2020, 20:53 Uhr

Vulnerable Angehörige

In diesem Antrag ist glaubhaft darzulegen, warum die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers am Präsenzunterricht
als besonders begründeter Ausnahmefall - Härtefall - anzusehen ist.

Ein Härtefall kann nur angenommen werden, wenn

  1. glaubhaft gemacht worden ist (z.B. durch Vorlage eines Attestes),
    dass die Angehörige oder der Angehöriger zu einer Risikogruppe gehört, und
  2. die Schülerin oder der Schüler mit der oder dem Angehörigen in einem räumlich nicht trennbaren Lebensbereich dauerhaft wohnt
    und sich enge Kontakte zwischen der Schülerin oder dem Schüler einerseits und der oder dem Angehörigen andererseits trotz Einhaltung aller Hygieneregeln nicht vermeiden lassen, wobei davon ausgegangen wird,
    dass dies bei Alleinerziehenden, Erziehungsberechtigten und Geschwisterkindern vorrangig, bei Großeltern etc. nachrangig der Fall ist, und
  3. vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde, oder (...)
  4. b. am Standort der Schule oder am Wohnort der Schülerin oder des Schülers die Zahl der Neuinfizierten 35 oder mehr Fälle
    je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen (Inzidenz) erreicht wurde.

Soweit ein derart besonders begründeter Ausnahmefall vorliegt,
ist der Schülerin oder dem Schüler das Lernen zu Hause

  • im Fall der Nr. 3 für die Dauer der durch das zuständige Gesundheitsamt verhängten Maßnahme,
  • im Fall der Nr. 4b für die Dauer von 14 Tagen nach Wegfall der Voraussetzungen,

zu ermöglichen.


Antragsformular Medium:2020-10-21_Antrag_Vulnerable_Angeh_rige.pdf
Vordruck für ärztliche Bescheinigung Medium:Vordruck-Aerztliche-Bescheinigung-Hygieneplan-3-2.pdf


Befreiung vom Präsenzunterricht am 17.12.2020 und 18.12.2020 für Schülerinnen und Schüler,
die mit vulnerablen Familienangehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten

  • Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht in diesem Fall eine vorzeitige Befreiung vom Präsenzunterricht am 17.12.2020 und am 18.12.2020.
  • Eine Befreiung vom Präsenzunterricht auf der Grundlage der Ergänzenden Bestimmungen1 kann in diesem Fall durch die Schulleitung als Einzelfallentscheidung erfolgen.
  • Nach Nr. 3.2.1 dieses Erlasses ist eine Befreiung lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag – formlos und oder mit einem Formular – möglich.
  • In diesem Antrag ist glaubhaft darzulegen, warum die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers am Präsenzunterricht als besonders begründeter Ausnahmefall - Härtefall - anzusehen ist.
  • Ein Härtefall kann ausnahmsweise in diesem Jahr angenommen werden, wenn
    • die Schülerin oder der Schüler durch Erklärung glaubhaft macht, dass sie oder er mit Familienangehörigen,
      die aufgrund ihres Alters (ab 60 Jahre) und/oder einer Vorerkrankung zur Risikogruppe gemäß RKI gehören, gemeinsam Weihnachten feiern möchte.
Antragsformular Medium:2020-11-26_Antrag_Weihnachten.pdf


1. Ergänzende Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht, hier: §§ 58 bis 59a, §§ 63 bis 67 und § 70 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), RdErl. d. MK v. 1.12.2016 (SVBl. S. 705)