Elternabende und Elternsprechtage: Unterschied zwischen den Versionen

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* Auch an Elternabenden gilt die sogenannte 3G-Regel.
 
* Auch an Elternabenden gilt die sogenannte 3G-Regel.
  
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Aktuelle Version vom 15. Dezember 2021, 15:42 Uhr

  • Auch an Elternabenden gilt die sogenannte 3G-Regel.

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  • Die Teilnahme an Elternabenden, Elternsprechtagen und ähnlichen Veranstaltungen sowie die Mitwirkung in schulischen Gremien in Präsenz setzt
    • einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis sowie zusätzlich einen negativen PCR-Test (48 Stunden gültig)
    • oder einen PoC-Antigentest (24 Stunden gültig) voraus (2-G-Plus-Regel).
    • Für vollständig geimpfte oder genesene Personen, die bereits über die Auffrischungsimpfung (3. Impfung - sogenannte Boosterimpfung) verfügen, gilt die 2-G-Regel.
    • Die Befreiung von der Testpflicht gilt ab dem Zeitpunkt der Auffrischungsimpfung. Für Personen, die den Impfstoff von John- son&Johnson geimpft bekommen haben,
      ist die zweite Impfung entscheidend und gilt als Auffrischung im Sinne der Boosterimpfung.
    • Auch wer nach vollständiger Impfung einen Impfdurchbruch hatte, braucht sich nach vollständiger Genesung anschließend nicht erneut testen lassen,
      da nach zwei Impfungen und Infektion genügend Antikörper vorliegen. Einmalig geimpfte Genesene müssen sich weiter testen lassen.



  • Es wird jedoch dringend empfohlen, auf Präsenzveranstaltungen zu verzichten und digitale Formate zu wählen.
  • Insbesondere bei Zeugniskonferenzen ist ein Format zu wählen, das allen Mitgliedern die Teilnahme ermöglicht.
  • Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz.


Siehe auch Zutrittsbeschränkungen