Elternabende und Elternsprechtage: Unterschied zwischen den Versionen

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* Auch an Elternabenden gilt die sogenannte 3G-Regel.
 
* Auch an Elternabenden gilt die sogenannte 3G-Regel.
  
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Version vom 24. November 2021, 18:16 Uhr

  • Auch an Elternabenden gilt die sogenannte 3G-Regel.

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  • Die Teilnahme an Elternabenden, Elternsprechtagen und ähnlichen Veranstaltungen sowie die Mitwirkung in schulischen Gremien in Präsenz setzt
    • einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis sowie zusätzlich einen negativen PCR-Test (48 Stunden gültig)
    • oder einen PoC-Antigentest (24 Stunden gültig) voraus (2-G-Plus-Regel).
  • Es wird jedoch dringend empfohlen, auf Präsenzveranstaltungen zu verzichten und digitale Formate zu wählen.
  • Insbesondere bei Zeugniskonferenzen ist ein Format zu wählen, das allen Mitgliedern die Teilnahme ermöglicht.
  • Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz.


Siehe auch Zutrittsbeschränkungen