Elternabende und Elternsprechtage: Unterschied zwischen den Versionen

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* Die Teilnahme an Elternabenden, Elternsprechtagen und ähnlichen Veranstaltungen sowie die Mitwirkung in schulischen Gremien in Präsenz setzt
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** einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis sowie zusätzlich einen negativen PCR-Test (48 Stunden gültig)
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** oder einen PoC-Antigentest (24 Stunden gültig) voraus (2-G-Plus-Regel).
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* Es wird jedoch dringend empfohlen, auf Präsenzveran-staltungen zu verzichten und digitale Formate zu wählen.
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* Insbesondere bei Zeugniskonferenzen ist ein Format zu wählen, das allen Mitgliedern die Teilnahme ermöglicht.
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* Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz.
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Siehe auch [[Zutrittsbeschränkungen]]
 
Siehe auch [[Zutrittsbeschränkungen]]

Version vom 24. November 2021, 17:55 Uhr

  • Auch an Elternabenden gilt die sogenannte 3G-Regel.

3G-Masken.jpg


  • Die Teilnahme an Elternabenden, Elternsprechtagen und ähnlichen Veranstaltungen sowie die Mitwirkung in schulischen Gremien in Präsenz setzt
    • einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis sowie zusätzlich einen negativen PCR-Test (48 Stunden gültig)
    • oder einen PoC-Antigentest (24 Stunden gültig) voraus (2-G-Plus-Regel).
  • Es wird jedoch dringend empfohlen, auf Präsenzveran-staltungen zu verzichten und digitale Formate zu wählen.
  • Insbesondere bei Zeugniskonferenzen ist ein Format zu wählen, das allen Mitgliedern die Teilnahme ermöglicht.
  • Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz.


Siehe auch Zutrittsbeschränkungen