Datenschutz und Persönlichkeitsrechte: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Um es in aller Deutlichkeit zu sagen:<p>'''
 
'''Um es in aller Deutlichkeit zu sagen:<p>'''
*'''Wer''' innerhalb der Formen des digitalen Unterrichts, wie in Videokonferenzen,<br>'''Audio- oder Videosmitschnitte macht''', sie verbreitet oder an der Verbreitung beteiligt ist,<br>'''kann sich strafbar machen.'''<br>
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*'''Wer''' innerhalb der Formen des digitalen Unterrichts, wie in Videokonferenzen,<br>'''Audio- oder Videosmitschnitte, Fotos, Screenshots etc. macht''', sie verbreitet oder an der Verbreitung beteiligt ist,<br>'''kann sich strafbar machen.'''<br>
 
*Denn dies verletzt den persönlichen Lebens- und Geheimbereich der betroffenen Personen.<br>
 
*Denn dies verletzt den persönlichen Lebens- und Geheimbereich der betroffenen Personen.<br>
 
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'''Weitere Hinweise bietet beispielsweise folgende Webseite der Polizei:<br>'''
 
'''Weitere Hinweise bietet beispielsweise folgende Webseite der Polizei:<br>'''
 
[https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/cybermobbing/folgen-fuer-taeter/ Folgen für Täter]
 
[https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/cybermobbing/folgen-fuer-taeter/ Folgen für Täter]

Aktuelle Version vom 17. Februar 2021, 10:17 Uhr

  • Die Schüler/-innen werden auf den angemessenen Umgang mit digitaler Kommunikation hingewiesen.
  • Video- und Audiomitschnitte sind wie im regulären Unterricht im Schulgebäude verboten.
  • Materialien aus dem Unterricht dürfen nicht anderweitig verbreitet werden.

Um es in aller Deutlichkeit zu sagen:

  • Wer innerhalb der Formen des digitalen Unterrichts, wie in Videokonferenzen,
    Audio- oder Videosmitschnitte, Fotos, Screenshots etc. macht, sie verbreitet oder an der Verbreitung beteiligt ist,
    kann sich strafbar machen.
  • Denn dies verletzt den persönlichen Lebens- und Geheimbereich der betroffenen Personen.

Weitere Hinweise bietet beispielsweise folgende Webseite der Polizei:
Folgen für Täter