Arbeitsgemeinschaften

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  • Der Besuch von Arbeitsgemeinschaften ist in Beachtung des Corona-Hygieneplans nur im Szenario A möglich.
  • Dabei ist es allerdings notwendig, dass der Besuch auf bestimmte Kohorten beschränkt bleibt.
  • Die Übersicht der angebotenen Arbeitsgemeinschaften mit den entsprechenden Zuordnungen zu Kohorten findet sich auf der TGG-Homepage.