Absonderung und Quarantäne: Unterschied zwischen den Versionen

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* Die aktuelle Niedersächsische Absonderungsverordnung sieht vor, dass sich alle Personen, die sich nachweislich mit COVID-19 infiziert haben, '''fünf Tage in häusliche Isolation''' begeben müssen.  
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* Die aktuelle Niedersächsische Absonderungsverordnung sieht vor, dass sich alle Personen, die sich nachweislich mit COVID-19 infiziert haben,<br>'''fünf Tage in häusliche Isolation''' begeben müssen.  
 
* Die '''Isolationspflicht endet nach 48 Stunden Symptomfreiheit''', nicht jedoch vor Ablauf der 5 Tage.  
 
* Die '''Isolationspflicht endet nach 48 Stunden Symptomfreiheit''', nicht jedoch vor Ablauf der 5 Tage.  
 
* Zudem wird die wiederholte (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnelltests und die Selbstisolation empfohlen, bis ein Test ein negatives Ergebnis aufweist.
 
* Zudem wird die wiederholte (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnelltests und die Selbstisolation empfohlen, bis ein Test ein negatives Ergebnis aufweist.

Version vom 17. August 2022, 12:19 Uhr

  • Die aktuelle Niedersächsische Absonderungsverordnung sieht vor, dass sich alle Personen, die sich nachweislich mit COVID-19 infiziert haben,
    fünf Tage in häusliche Isolation begeben müssen.
  • Die Isolationspflicht endet nach 48 Stunden Symptomfreiheit, nicht jedoch vor Ablauf der 5 Tage.
  • Zudem wird die wiederholte (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnelltests und die Selbstisolation empfohlen, bis ein Test ein negatives Ergebnis aufweist.