Absonderung und Quarantäne: Unterschied zwischen den Versionen

Aus
Wechseln zu: Navigation, Suche
K
Zeile 1: Zeile 1:
  
[[Medium:012_Anlage_3_Handreichung_Quarant_ne.pdf | Handreichung zur Absonderung und Quarantäne (01.02.2022)]]
+
* Die aktuelle Niedersächsische Absonderungsverordnung sieht vor, dass sich alle Personen, die sich nachweislich mit COVID-19 infiziert haben, '''fünf Tage in häusliche Isolation''' begeben müssen.  
 
+
* Die Isolationspflicht endet nach 48 Stunden Symptomfreiheit, nicht jedoch vor Ablauf der 5 Tage.  
 
+
* Zudem wird die wiederholte (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnelltests und die Selbstisolation empfohlen, bis ein Test ein negatives Ergebnis aufweist.
 
 
 
 
[[Datei:Absonderung-Voraussetzungen.png| 1200px ]]
 
 
 
---
 
 
 
[[Datei:Absonderung-Kontaktpersonen.png| 1200px ]]
 
 
 
----
 
 
 
[[Datei:Absonderung-Ende.png| 1200px ]]
 

Version vom 17. August 2022, 13:18 Uhr

  • Die aktuelle Niedersächsische Absonderungsverordnung sieht vor, dass sich alle Personen, die sich nachweislich mit COVID-19 infiziert haben, fünf Tage in häusliche Isolation begeben müssen.
  • Die Isolationspflicht endet nach 48 Stunden Symptomfreiheit, nicht jedoch vor Ablauf der 5 Tage.
  • Zudem wird die wiederholte (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnelltests und die Selbstisolation empfohlen, bis ein Test ein negatives Ergebnis aufweist.